Sie geben uns den Auftrag - wir verhandeln für Sie am Versicherungsmarkt

   

Tipps
GEBÄUDEVERSICHERUNG: Die häufigsten Gründe für ein Problem im Schadensfall:
Nasse Mauerstellen sofort melden und der Ursache sofort nachgehen. Absperren des Hauptwasserhahnes bei Abwesenheit von länger als 72 Stunden. Wartung und Instandhaltung von Dach, Installationen und Sanitäranlagen. Um Deckungsausschlüsse zu vermeiden, soweit es versicherungstechnisch möglich ist, sollten Ihre Verträge am neuesten tariflichen Stand sein. Wir werden 2023 dafür nutzen Ihnen eventuelle tarifliche Verbesserungen aufzuzeigen.

Achtung Homeoffice: Gewerbliche Sachen, Sachen Ihres Arbeitgebers die sich bei Ihnen Zuhause in einem Kellerraum befinden, müssen mindestens 10 cm über dem Boden gelagert werden. Befragen Sie Ihren Vorgesetzten dazu!

KFZ: Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung   Rechtslage ab 1. Dezember 2019    siehe dazu auch etwas weiter unten

 

Rote Kennzeichentafeln

 

 

Mit 12. April 2021 tritt eine Erleichterung hinsichtlich der Kennzeichen auf dem Heck-Radträger in Kraft: Sie wird es ermöglichen, dass auch rote Kennzeichentafeln über die Grenze benützt werden dürfen, weil die neu ausgegebenen Tafeln das Internationale Unterscheidungszeichen tragen, so wie bisher die weißen Tafeln. Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Allerdings wird man auf die neue Tafel ein paar Tage warten müssen, weil diese erst anzufertigen ist. Verwendet man im Ausland (auch innerhalb der EU bzw. des EWR) das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt das „A“-Pickerl angebracht werden.

NEWs  

 

 

Altersvorsorge: 

"Nur wer sät wird auch ernten"

 

Welche Sparvariante bringt die beste Verzinsung?

Das Sparbuch, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Fondsgebundene Leben, Zukunftsvorsorge, Pensionszusagen vom Arbeitgeber usw. usw.

Wir vergleichen für Sie und empfehlen die beste Anlageform.

 

WAS MUSS EINE GUTE VORSORGE ALLES KÖNNEN?
Möglichkeit der Geldentnahme zu jeder heiklen Lebenssituation, Ungebundenheit, Ablebensschutz, fairer Zinssatz, Übergang auf die Hinterbliebenen, und trotzdem garantierte Verzinsung für die Laufzeit bis zum Pensionsantritt.

 

 

§10 Abs.4 EstG

 

 

Das Steuerzuckerl für Selbständige  mehr........

 

NEU: Führerschein Vormerksystem - Strafen ab 1.9.2009

 

Wollen Sie nicht mehr so viel Geld für Sprit ausgeben? Würden Sie gern bis zu 30% und mehr der Kraftstoffkosten sparen?
mehr....
    

                           

Starke Einschränkungen beim Vorsteuerabzug :                 Vorsicht Unterversicherung!!

Gebäudeversicherungen – Geltendmachung der Vorsteuer nicht mehr bei jedem Versicherungsnehmer möglich ! 

Sollte aufgrund der gesetzlicher Änderungen im Jahr 2012 der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht mehr vorsteuerabzugberechtigt sein, ist die Versicherungssumme genau um die Vorsteuer zu niedrig. VORSICHT es besteht 20% Unterversicherung.  mehr..........

 

Rechtliche Info - siehe UNTEN  >

 

 

versichern -  leasen

finanzieren -  bausparen

reisen pannen HILFE

FAHRZEUGLEASING: Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern sind wir an keinen Autohersteller gebunden. Das garantiert Ihnen eine objektive Beratung. 

TiPP: Verhandeln Sie beim Händler beinhart  wie ein Barzahler.  Erst nach Verhandlung spricht man dann über Leasing! Je niedriger der Kaufpreis um so günstiger die Leasingrate.  

Mit 1. August 2008 fällt in Österreich die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Mit 1. August 2008 fällt in Österreich die Erbschafts- und
Schenkungssteuer. Der Wegfall dieser Steuer erhöht die Attraktivität der
Lebensversicherungen als langfristiges Vorsorgeinstrument und
flexibilisiert Vererben und Schenken in bisher nicht da gewesener Form.

Bislang wurden je nach Steuerklasse und Wert der Zuwendung bis zu 60 % an
Steuern fällig. Die Begünstigten aus Lebensversicherungsverträgen erhalten
die Auszahlung ab dem 01. August – ob zu Lebzeiten oder nach dem Ableben
des Versicherungsnehmers – steuerfrei!

Zusätzlich wird die Hinterbliebenenvorsorge nicht nur steuerlich
attraktiver, sondern auch einfacher gestaltbar und facettenreicher. Das
namentliche Bezugsrecht ersetzt in der Lebensversicherung das Testament - jederzeit unkompliziert veränderbar. Auszahlungen aus Lebensversicherungen fallen nicht in die
Verlassenschaft, sind damit nicht Teil eines mitunter langwierigen
Verfahrens, sondern werden sofort ausbezahlt – steuerfrei und losgelöst von
allen sonstigen Werten.

Bisher war es nur sehr Vermögenden vorbehalten, ihren Besitz durch Gründung
einer Privatstiftung für die Erben erbschaftssteuerfrei zu erhalten. Ab 1.
August kann das praktisch jedermann in Form einer Lebensversicherung tun.
Ähnlich wie bei der Privatstiftung ist statt der Eingangssteuer von derzeit
5 % einmalig die Versicherungssteuer von 4 % zu zahlen. Vermögen und Zinsen
können dann steuerfrei entnommen, verschenkt oder vererbt werden.

 

 

Versicherungsmakler Erich Schachner       4673 Gaspoltshofen       Gramberg 8                            UID-Nr: ATU71484529

 

20320

Gerichtsstand

Gewerberegisternummer

Steuernummer

DVR

10000046871

Wels

408/6435

54046/5747-91

3003325

 

Rechtliche Informationen

Zweck der Website von Schachner-Versicherungsmakler ist die Information über:

unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen

§

Sie stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar. Wir übernehmen keine Garantie, dass die Inhalte dieser Website fehlerfrei und vollständig sind. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die Polizzen und den diesen zugrundeliegenden Vertragsbedingungen.

Schachner-Versicherungsmakler haften in keinem Fall für allfälligen direkten oder indirekten Schaden welcher als Folge des Gebrauchs von Informationen und Material aus der Website von Schachner-Versicherungsmakler oder durch Zugriff über Links auf andere Webseiten entsteht.

Der Datenschutz ist für uns sehr wichtig. Personendaten werden absolut vertraulich behandelt. Erhalten wir von Ihnen persönliche Daten, werden diese nur für die von Ihnen gewünschten Zwecke verwendet und im übrigen nicht an Dritte weitergegeben.

Tipp für die Karriere:

Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas,
oder man behauptet, etwas zu leisten.
Die erste Methode ist ratsamer,
denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.

           STEUERZUCKERL

Sehr geehrter Kunde

Bereits seit Herbst 2007 sind wir als Makler mit dieser betrieblich finanzierten "Pensionszusage für Einnahmen-Ausgaben-Rechner"unterwegs.  

Mit Jahreswechsel hat sich nun eine für unsere Vorsorgelösung sehr positive Entwicklung ergeben. Es können alle UnternehmerInnen

(als natürliche Person) den Freibetrag von bisher 10% mit nun 13% ihres Gewinnes vor Steuer nutzen. Die Obergrenze beim Freibetrag von EUR
100.000,- je natürliche Person (UnternehmerIn) bleibt weiterhin aufrecht.

Wir haben unser Konzept inzwischen weiter ausgefeilt und neue kundenorientierte Ansätze eingebaut.

Die Optimierung bestehender Modelle und die Verfolgung des WIN-WIN-WIN-Prinzips im Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge spielt bei
unseren Überlegungen immer eine Rolle.  

Frei nach dem Motto "Wer hat´s erfunden ...?"


Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
     Siehe Beispiele.... mehr........

Ihr Versicherungsmakler   Erich Schachner

 

Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Gratis-Vignette für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrter Kunde,

 als Service für Kfz-Kunden weisen wir darauf hin, dass sich die Beantragung auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer aufgrund einer Behinderung zum 1. Dezember 2019 wie folgt ändern wird.

 Der Zulassungsbesitzer oder ein Bevollmächtigter sucht eine für sich zuständige Zulassungsstelle auf und stellt das Ansuchen vor Ort im Zuge der Anmeldung oder bei einer bereits aufrechten Zulassung.

 Das Zulassungsprogramm wurde um die Funktionalität automatischer Nachweis der Körperbehinderung erweitert. Diese ermöglicht es dem Zulassungsbesitzer, in der Zulassungsstelle ein Ansuchen auf Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer zu stellen (Schnittstelle an den Haftpflichtversicherer) und in weiterer Folge um die Ausstellung der Gratisvignette (Schnittstelle an die Asfinag).

 Die Basis für die Prüfung im Zulassungsprogramm, ob ein Zulassungsbesitzer die Anspruchsvoraussetzungen für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer erfüllt, stellt die Schnittstelle vom Sozialministerium dar. Somit muss ein Zulassungsbesitzer bei der Antragsstellung keinen Nachweis der Körperbehinderung vorlegen (Ausnahme: minderjährige Zulassungsbesitzer).

 Der Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs erhält auf elektronischem Weg die Befreiung bzw. Beendigung der Befreiung geliefert und berücksichtigt dies dann am Kfz-Haftpflichtversicherungsantrag. Die Übermittlung von KR21-Formularen bzw. Ausweiskopien an den Versicherer ist daher ab Dezember 2019 nicht mehr notwendig.

 Sollte ein Zulassungsbesitzer einen Behindertenpass besitzen, das Zulassungsprogramm lehnt den Antrag jedoch ab, bzw. sollte der Zulassungsbesitzer mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, ist ausnahmslos auf das Sozialministerium bzw. das Finanzamt zu verweisen (weder Zulassungsstellen noch Versicherer können in der Datenbank Personen von der motorbezogenen Versicherungssteuer „befreien“ oder haben Einfluss darauf).

 

 Kontaktdaten:

 Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen:

www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/Information2019_Menschen_mit_Behinderung.html

 

 

Wollen Sie nicht mehr so viel Geld für Sprit ausgeben? Würden Sie gern bis zu 30% und mehr der Kraftstoffkosten sparen?

Jetzt gibt es ein neues System, dass Ihnen dies zu einem sehr niedrigen Preis ermöglicht. Benutzen Sie Ihren normalen Brennstoff (Diesel, Benzin, LPG, Ethanol E85) zusammen mit Wasserstoff genauer gesagt HHO, der dank unserer Ausrüstung direkt in Ihrem Auto aus reinem WASSER erzeugt wird!


Unser Gerät verwendet einen Prozess namens Elektrolyse - die Wasser in seine gasförmigen Bestandteile Wasserstoff (H2) und Sauerstoff (O) aufspaltet und dem Motor in Gasform direkt durch den Luftkanal in den Motorraum zuführt. Dort wird das HHO Gas mit dem Kraftstoff  (Benzin, Diesel, ...) vermischt. Dies erhöht die Oktan in der Mischung und ermöglicht den Kraftstoff fast vollständig (ca.95%) zu verbrennen. Die CO2-Emissionen werden auch reduziert und helfen unserer Umwelt.

 

Unser Gerät können Sie ganz einfach selber, ohne Mechaniker einbauen! Gerne können Sie auch unseren Einbauservice nutzen.

Vorteile der HHO Technologie

1. Sie sparen bis zu 30% und mehr Ihrer aktuellen Kraftstoffkosten, egal ob Sie auf der Autobahn oder in der Stadt oder Überland unterwegs sind.

 2. Mehr Power und bessere Performance für Ihr Auto!

3. Weniger CO2 Emissionen, durch die reinere Verbrennung entstehen auch weniger  Schadstoffe. Warum nicht mal etwas Gutes für die Umwelt tun?

4. Der Kohlenstoff in Ihrem Motor wird entfernt, und die Ablagerung von Kohlenstoff wird verhindert.

5. Die Temperatur Ihres Motors wird reduziert.

6. Die Lebensdauer Ihres Motors wird erhöht.

7. Ihr Motor wird leiser (speziell hörbar beim Dieselmotor) da der Verbrennungszyklus  dank HHO deutlich effektiver ist.

Wie funktioniert das Knallgas (HHO) in ihren Auto?

 Im Motor gibt es Kolben, die sich auf und ab bewegen. Wenn ein Kolben runter geht, wird ein Vakuum geschafft, welches den Kraftstoff und die Luft in den Motor saugt. Wenn der Kolben wieder raufgeht, drückt er den Kraftstoff und die Luft zusammen. Eine Zündkerze zündet die Mischung  an  und die nötige Energie für die Bewegung des Autos wird freigesetzt.

 

Bei perfekten Bedingungen findet die Verbrennung nur statt wenn der Kolben seinen Höhepunkt erreicht hat. In den meisten Motoren jedoch erfolgt die Zündung zu früh (Benzin ca. bei 58% - Diesel bei rund 70%), somit verbrennt der Kraftstoff nicht komplett. Dieser ineffiziente Prozess erhöht nicht nur den Verbrauch sondern schadet auch extrem der Umwelt.

 

Wenn das HHO Gas mit Ihrem normalen Kraftstoff gemischt wird, erhöht es die Oktanzahl und den Druck vor der Zündung. Auf diese Weise muss der Kolben den Kraftstoff vollständig zusammendrücken, bevor die Mischung gezündet wird. Der zusätzliche Wasserstoff ermöglicht bessere Verbrennung des Kraftstoffs, somit werden Verbrauch und Emissionen gesenkt.

 Mehr Info auf      www.hhogas.at

 

 

 

Starke Einschränkungen beim Vorsteuerabzug  Wirtschaftsblatt v 7.3.2012

 

Der derzeit zehnjährige Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen wird auf 20 Jahre verlängert.

Der derzeit zehnjährige Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Gebäudeinvestitionen wird auf 20 Jahre verlängert. Außerdem werden Immobilienausgliederungen und Mietkaufmodelle steuerlich gekillt. Davon betroffen sind neben Körperschaften öffentlichen Rechts auch sämtliche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer (zum Beispiel Banken, Versicherungen, Ärzte).

Gebäudeinvestitionen. Der Berichtigungszeitraum wurde auf 20 Jahre verlängert. Derzeit hat ein Unternehmer, der nur steuerpflichtige Umsätze ausführt (zum Beispiel Vermietung eines Gebäudes zu Wohnzwecken), den vollen Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Gebäudes.

Das Gesetz sieht jedoch vor (um Missbräuche zu vermeiden), dass er dieses Gebäude die nächsten zehn Jahre auch betrieblich für steuerpflichtige Umsätze verwenden muss. Verwendet er es danach privat oder für steuerfreie Umsätze (z. B. steuerfreier Verkauf der Wohnungen an die Mieter), muss er den einmal geltend gemachten Vorsteuerabzug nicht mehr korrigieren.

Wenn etwa ein Gebäude zum Preis von einer Million Euro (netto) angeschafft wird, können 20 Prozent Vorsteuerabzug (= 200.000 Euro) sofort geltend gemacht werden. Das Gebäude wird danach zehn Jahre um 20.000 Euro pro Jahr für Wohnzwecke vermietet. Darauf fallen zehn Prozent Umsatzsteuer an - das sind 2.000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr, in zehn Jahren 20.000 €.

Danach lässt das Gesetz zu, dass das Gebäude steuerfrei verkauft wird, ohne dafür die Vorsteuer korrigieren zu müssen. Damit muss keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden.

Diese Unternehmer hatten also bisher einen „steuerfreien" Vorteil von 200.000 Euro vermindert um 20.000 Euro (= 180.000 Euro).

Durch die Neuregelung wird der oben beschriebene Vorteil eingeschränkt, da nun erst nach 20 Jahren ein steuerfreier Verkauf möglich ist, ohne die Vorsteuer korrigieren zu müssen.

Wer daher unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs ein Gebäude errichtet bzw. eine neue Eigentumswohnung erwirbt und anschließend umsatzsteuerpflichtig vermietet, muss in Zukunft im Fall einer Beendigung der steuerpflichtigen Vermietung (zum Beispiel wegen Verkaufs der Liegenschaft) die Vorsteuer innerhalb eines nunmehr insgesamt 20-jährigen Berichtigungszeitraumes anteilig an das Finanzamt zurückzahlen.

Die Änderung gilt für Gebäude, die ab 1. Mai 2012 erstmals unternehmerisch genutzt werden; sie gilt aber nicht, wenn die Vermietung des Gebäudes (zum Beispiel eine Wohnung) schon vor dem 1. Mai 2012 vertraglich vereinbart wurde.

Tipp. Die Neuregelung kann auch positive Wirkungen entfalten: Ein Unternehmer, der sich die Vorsteuer zunächst nicht abziehen konnte (zum Beispiel wegen steuerfreier Vermietung) und bei dem sich die Nutzung zwischen dem 10. und dem 20. Jahr derart ändert, dass er umsatzsteuerpflichtige Einnahmen daraus bezieht, kann sich die anteilige Vorsteuer zukünftig länger vom Finanzamt zurückholen.

Wer „junge" Liegenschaften leerstehen hat, sollte sich so schnell wie möglich nach Mietern umsehen und vor dem 1. Mai 2012 möglichst langfristige Mietverträge abschließen. Dann bleibt ihm der verlängerte Berichtigungszeitraum erspart.

Auslagerung und Mietkauf. Keinen Vorsteuerabzug gibt es bei Immobilienauslagerungen und Mietkaufmodellen.

Da Banken, Versicherungen (unecht steuerbefreite Unternehmer), Länder, Gemeinden und der Bund grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, gliedern sie oft den Bau eines Gebäudes aus, holen sich den gesamten Vorsteuerabzug und vermieten sich diese Gebäude sehr günstig wieder zurück: Wenn zum Beispiel ein Gebäude um eine Million Euro (netto) angeschafft wird, können 20 Prozent Vorsteuerabzug - also 200.000 Euro - sofort geltend gemacht werden.

Das Gebäude wird danach zehn Jahre um 20.000 Euro (netto) pro Jahr vermietet. Darauf fallen 20 Prozent Umsatzsteuer an - das sind 40.000 Euro (4000 Euro Umsatzsteuer pro Jahr über zehn Jahre). Danach lässt das Gesetz derzeit zu, dass das Gebäude wieder in die Gemeinde/Bank etc. zurückgelangt, ohne die Vorsteuer korrigieren zu müssen. Damit muss für die Vermietung keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden.

Diese Unternehmen hatten somit bisher einen „steuerfreien" Vorteil von 160.000 Euro - 200.000 Euro abzüglich 40.000 Euro.

Vorsteuerabzug. Diese Modelle sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Der Vorsteuerabzug steht nur dann zu, wenn der (unternehmerische) Mieter in diesem Bereich auch zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Neben Körperschaften öffentlichen Rechts sind auch sämtliche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer (zum Beispiel Banken, Versicherungen, Ärzte) davon betroffen.

Aus Vertrauensschutzgründen soll die Neuregelung erst für Miet- und Pachtverhältnisse gelten, die ab 1. Mai 2012 abgeschlossen werden.

 

 

 

CORONA-VIRUS20 2020 bis 2022---PersönlicheKundenkontakte: bei uns im Büro oder bei Ihnen Zuhause sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder gestattet. Vorrangig wird aber versucht persönliche Kundenkontakte und Besorgungen für unsere Kunden auf ein Minimum zu reduzieren und bitten die Notwendigkeit vorher telefonisch abzuklären.

Sie können uns per Telefon oder Mail jederzeit erreichen !

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